Genehmigungs- und kennzeichnungspflichtiger Bootsbetrieb
Dauerhafte Genehmigungen & Urlaubergenehmigungen für Elektromotor- und Segelboote
Genehmigungen und Kennzeichnungen nach den Vorschriften der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) werden für
- Elektromotorboote und
- Segelfahrzeuge mit Elektro-Hilfsmotor bzw. Wohneinrichtung (Kajüte über 1,20 m)
vom Landratsamt erteilt.
Antragsformulare
Antragsformulare für die dauerhafte Genehmigung/Online Antragstellung
Antrag Elektro-Motorboot inkl. Erklärung - Stand: 2023/06 (206,4 KB)
Antrag Segelboot inkl. Erklärung - Stand: 2023/06 (206,3 KB)
Online-Verfahren - dauerhafte Genehmigung für Elektromotorboote und Segelboote
Antragsformulare für die Urlaubergenehmigung (max. 28 Tage)/Online Antragstellung
Urlaubergenehmigung - Antrag Elektro-Motorboot inkl. Bestätigung - Stand: 2023/06 (204,6 KB)
Urlaubergenehmigung - Antrag Segelboot inkl. Bestätigung - Stand: 2023/06 (203,8 KB)
Online-Verfahren - Urlaubergenehmigung für Elektromotorboote und Segelboote
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragsformulare sind vollständig - mit Originalunterschrift - und Belegen zurückzusenden. Eine rechtzeitige vorherige Antragstellung wird empfohlen. Die Genehmigung wird per Einschreiben übersandt. Genehmigung und Kennzeichnung gelten unbefristet.
Dauerhafte Genehmigungen von Elektromotorbooten und Segelbooten zum Befahren des Altmühlsees und des Kleinen und Großen Brombachsees:
Der Antrag kann persönlich oder per Post beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben in Originalform
- Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
- Kopie der Rechnung, des Kaufvertrages oder andere Eigentumsnachweise des Bootes und Elektromotors
- Konformitätserklärung des Bootes und Elektromotors (falls erforderlich)
Die Antragstellung ist auch über das ONLINE-VERFAHREN – dauerhafte Genehmigung für Elektromotorboote und Segelboote möglich.
Umschreibung von Elektromotorbooten und Segelbooten zum Befahren des Altmühlsees und des Kleinen und Großen Brombachsees bei Eignerwechsel:
Der Antrag kann persönlich oder per Post vom neuen Eigner beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben in Originalform
- Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
- Kaufvertrag des Bootes und Elektromotors
- Original-Zulassungsurkunde bzw. Registrierbescheinigung vom Vorbesitzer (falls diese ausgestellt wurde).
Die Antragstellung ist auch über das ONLINE-VERFAHREN – dauerhafte Genehmigung für Elektromotorboote und Segelboote möglich.
Bei Änderungen, z. B. Motorwechsel, Änderung Schiffsführer und sonstigen Änderungen ist der Antrag persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu stellen.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben (oder formloser Antrag)
- Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
- Bei Eintragung eines neuen E-Motors (Kopie der Rechnung, Kaufvertrag oder andere Eigentumsnachweise des Motors
- Konformitätserklärung des neu einzutragenden Elektromotors (falls erforderlich)
Die Antragstellung ist auch über das ONLINE-VERFAHREN –dauerhafte Genehmigung für Elektromotorboote und Segelboote möglich.
Ausnahmegenehmigungen (Urlaubergenehmigungen) zum Befahren des Altmühlsees und des Kleinen und Großen Brombachsees
Der Antrag kann persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben
Die Urlaubergenehmigung zum Befahren des Altmühlsees sowie des Kleinen und Großen Brombachsees wird für einen Zeitraum von max. 4 Wochen (= 28 Tage im Kalenderjahr) ausgestellt.
Diese 28 Tage können auf 4 Zeiträume aufgeteilt werden (z. B. 4 x 1 Woche). Die Gebühr hierfür beträgt insgesamt 30,00 €.
Die Antragstellung ist auch über das ONLINE-VERFAHREN – Urlaubergenehmigung für Elektromotorboote und Segelboote möglich.