Führerschein
 
 

Umtausch von Alt-Führerscheinen und unbefristeten EU-Kartenführerscheinen

Aufgrund einer EU-Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete EU-Kartenführerscheine umzutauschen.

Damit der Umtausch auch für die Führerscheinstellen in Deutschland bearbeitbar ist, wurde ein Zeitlicher Stufenplan eingeführt. Dabei Staffeln sich die Umtauschfristen nach Geburtsjahr (Papierführerscheine) bzw. Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine). Somit soll der Andrang auf Behörden zeitlich entzerrt werden. Wir empfehlen Ihnen trotzdem frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag Ihren Führerschein umzutauschen, um unnötige Wartezeiten oder gar das verpassen des Stichtages zu vermeiden.

Graue oder rosa Führerscheine

Bei den „alten“ Führerscheinen handelt es sich um graue und rosafarbige Papierführerscheine. Hier wurde das Umtauschdatum nach Geburtsjahr gestaffelt. Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:

Geburtsjahr:

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Vor 1953

19. Januar 2033

Unbefristete EU-Kartenführerscheine

Bei den unbefristeten Kartenführerscheinen ist zu beachten, dass sich hierbei der Umtausch nach dem Ausstellungsjahr staffelt. Es handelt sich um unbefristete Kartenführerscheine, wenn bei der Ziffer 4b kein Datum eingetragen ist. Diese Ziffer befindet sich auf der Vorderseite Ihres Führerscheines. Die Umtauschfristen staffelt sich wie folgt:

Ausstellungsjahr:

 

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18.01.2013

19. Januar 2033

Die Befristung der neuen EU-Kartenführerscheine beträgt 15 Jahre. Es ist hier zu unterscheiden, dass sich die Befristung ausschließlich auf das Dokument (=Führerschein) bezieht und nicht auf die eigentliche Fahrerlaubnis. Hintergrund ist, dass die Personalien und das Lichtbild auf der Karte regelmäßig aktualisiert werden.

Die alten Führerscheine sind zwar in der EU noch bis zu den jeweiligen oben genannten Stichtagen gültig, um aber Komplikationen mit der dortigen Polizei zu vermeiden, empfehlen wir den vorzeitigen Umtausch in einen EU-Kartenführerschein.

Spätestens sollte der Führerschein umgetauscht werden, wenn Personalien oder das Passbild nicht mehr lesbar bzw. eindeutig erkennbar sind. Hier kann es mitunter auch bei der deutschen Polizei zu Problemen kommen.

Notwendige Unterlagen

  • Alten Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Wenn der alte Führerschein nicht vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auf dem Führerschein genannten Ausstellungsbehörde erforderlich. Diese ist dort anzufordern

Weiterführender Links

Umtausch von Alt-Führerscheinen - online Beantragung

Online-Terminvereinbarung

Nutzen Sie für die Führerscheinstelle die vorherige Online-Terminvereinbarung.