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Sonnwendfeuer
Der längste Tag des Jahres, die Sommersonnenwende, wird überall in Bayern traditionell mit dem Sonnwendfeuer gefeiert. Dabei müssen einige Bestimmungen eingehalten und Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern ausschließlich naturbelassene Hölzer verwendet werden dürfen. Bau- und Abbruchholz, Zaunlatten, Obstkisten, Schalungsmaterial, Paletten, lackierte Hölzer oder Möbel belasten mit ihren Schadstoffen die Umwelt.
In der Vergangenheit wurde das Brauchtum immer wieder dazu benutzt, um Abfälle zu verfeuern. Für das Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Sonnwendfeuer dürfen grundsätzlich nur auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass sich in der näheren Umgebung keine Biotope befinden. Das Abbrennen von Sonnwendfeuern auf gesetzlich geschützten Biotopflächen, vor allem Trockenrasenflächen, ist nicht zulässig. In Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten sind Feuer grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt auf Anfrage eine Befreiung von diesem Verbot erteilen.
Die Flammen dürfen nur mit natürlichen Materialien befeuert werden. Hierzu zählen beispielsweise harzreiche Hölzer. Die Verwendung von Altreifen, Kunststoff und insbesondere Altöl als Brennmaterial ist verboten. Außerdem müssen Brandrückstände und sonstige Abfälle (wie Flaschen) nach der Feier entsorgt werden. Wichtig ist auch, die Sonnwendfeuer vorher bei der Gemeinde anzumelden. Es gelten die üblichen Brandschutzvorschriften, die unter anderem einen Mindestabstand zu brandgefährdeten Gegenständen (dazu zählen auch Bäume und Hecken) vorschreiben.
Noch ein Hinweis in punkto Tierschutz: Die Reisighaufen, die bei Oster- oder Sonnwendfeuern abgebrannt werden, dienen vielen Tieren als Zufluchts- und Nistmöglichkeiten. Vor dem Verfeuern sollte das Holz darum unbedingt noch einmal umgeschichtet werden. Eine sichere Alternative ist es, das Reisig erst am Tag der Veranstaltung aufzuschichten. So kommen keine Tiere zu Schaden.