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Wichtiger Hinweis:

Grundsteuer in Bayern

Für die Abgabe der Grundsteuererklärung ab 01.07.2022 in Bayern ist ausdrücklich kein Bodenrichtwert erforderlich. Wir bitten, dies vor Ihrer Anfrage zu beachten, um eine Auslastung dahingehend möglichst gering zu halten.

Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstücks- und Bodenrichtwerten

Im Bauamt des Landratsamtes ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach dem Baugesetzbuch für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eingerichtet.

Eine zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Führung der Kaufpreissammlung für Grund und Boden. Diese dient als Basis für die Ableitung von Bodenrichtwerten für baureife Grundstücke im Landkreis. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden der Geschäftsstelle alle im Landkreis abgeschlossenen Kaufverträge über Grundstücke von den Notaren vorgelegt. Darüber hinaus erhebt der Gutachterausschuss eigene Daten.

Im Abstand von 2 Jahren beschließt der Gutachterausschuss, ein unabhängiges Gremium verschiedener fachbezogener Berufsgruppen, die sog. Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte sind eine gute Übersicht über die durchschnittlichen Grundstückswerte für baureifes Land im Landkreis.

Aufrufbar sind auch Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsflächen (Acker- und Grünland) im Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen ermittelt; ebenso die dazugehörigen durchschnittlichen Acker- bzw. Grünlandzahlen.

Finanzämtern, Notaren, aber auch Maklern und Banken dient die Übersicht als Grundlage für Steuer- und Gebührenfestsetzungen bzw. für Finanzierungen und Bewertungen.

Der Gutachterausschuss erstellt auch Verkehrswertgutachten über einzelne bebaute und unbebaute Grundstücke. Mit einem Verkehrswertgutachten können sich die Eigentümer eine genaue Beschreibung über den planungsrechtlichen und tatsächlichen Zustand sowie den Verkehrswert eines Grundstückes wie auch der dazugehörigen Gebäude verschaffen. Neben dem Gutachterausschuss bieten auch private Sachverständige diese Dienstleistung an.

Hinweis zur Mietpreisauskunft

Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird bislang kein qualifizierter Mietspiegel geführt. Sofern Sie eine Auskunft über vergleichbare Mietzinsen im Umfeld der betreffenden Immobilie wünschen, beantragen Sie dies bitte über „schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung“ und geben Sie hierzu an, wie viele Werte Sie benötigen. Zudem benötigen wir mindestens Angaben über

  • Baujahr
  • Standort
  • Wohnfläche und
  • Stichtag.

Es wird um Beachtung gebeten, dass die Auskünfte zu Mietpreishöhen von den Eigentümern und Eigentümerinnen freiwillig getätigt werden. Daher ist nicht auszuschließen, dass eine Anfrage zu vergleichbaren Mietzinsen im Zweifel nicht endgültig beantwortet werden kann. In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen anderweitig in Verbindung.

Hinweise zur Digitalisierung und Sortierung

Im Zuge der Digitalisierung der Verfahren bitten wir Sie, bei postalischen Sendungen ersatzlos auf Büro- und Heftklammern zu verzichten. Dennoch tragen Sie bedeutend zum zügigen Verfahrensablauf bei, wenn die Unterlagen vorsortiert abgegeben werden. Vielen Dank!

Downloads

Antrag Bodenrichtwerte für Post- oder Faxversand - Stand: November 2022 (93,9 KB)

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (§ 193 BauGB) - Stand: Oktober 2022 (247,0 KB)

Interaktive Bodenrichtwertkarte