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Wohnungsbauförderung
Im Rahmen der Wohnungsbauförderung kann der Neubau sowie der Erwerb von bestehendem Wohnraum gefördert werden.
Hierzu werden staatliche Gelder als Darlehen zur Verfügung gestellt. Diese können beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen -Wohnungsbauförderung- beantragt werden.
Darüber hinaus kann ein leistungsfreies Darlehen (= Zuschuss) für die Anpassung von Wohnraum für Behinderte und schwer kranke Menschen gewährt werden.
Für die Gewährung der Fördermittel sind entsprechend der Haushaltsgröße Einkommensgrenzen einzuhalten. Außerdem muss das Bauvorhaben den technischen Voraussetzungen der Förderrichtlinien entsprechen. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Da die Fördergelder kontingentiert sind und deshalb möglicherweise nicht für alle Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit.
Hinweis: Mit dem Bauvorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid zugestellt oder eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt wurde. Das gleiche gilt für die Abschließung eines Kaufvertrags beim Erwerb von Eigenwohnraum.
Ob eine der genannten Fördermöglichkeiten in Frage kommt und welche Unterlagen zur Antragsstellung notwendig sind, kann am besten in einem Beratungsgespräch, nur nach vorheriger Terminvereinbarung, geklärt werden.
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