Beurkundungen

Unterhaltsverpflichtungen von Eltern für ihre Kinder sowie Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen werden im Amt für Jugend und Familie nach Terminabsprache gebührenfrei beurkundet.

Die Urkundspersonen beim Amt für Jugend und Familie sind befugt, Urkunden aufzunehmen unter anderem über

  • die Vaterschaftsanerkennung
  • die jeweils erforderlichen Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt des Elternteils, der das Kind betreut (Betreuungsunterhalt)
  • die Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärungen)

Auf jeden Fall sollte eine vorherige Terminvereinbarung stattfinden.

Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis und evtl. sonstige Unterlagen, wie z.B. die Geburtsurkunde, der Mutterpass, das Beurkundungsersuchen, der bisherige Unterhaltstitel.

Downloads

Infoblatt - Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge - Stand: 08/2018 (46,1 KB)

Infoblatt - Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder - Stand: 08/2018 (46,1 KB)