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Rechtsaufsicht
Der Grundgedanke der staatlichen Rechtsaufsicht liegt darin, die Gemeinden, Zweckverbände und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, fördern und schützen sowie die Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Organe zu stärken (Ermessensaufsicht).
Dazu gehört neben der Überwachung des Verwaltungshandelns auch die Begleitung des Geschäftsganges der gemeindlichen Gremien unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Daneben steht aber gleichberechtigt auch der Anspruch der Gemeindeeinwohner auf eine sachgerechte und neutrale Überprüfung gemeindlicher Angelegenheiten insbesondere bei persönlicher Betroffenheit.
- Vollzug der Kommunalgesetze (GO, KommZG, KWBG, KAG und VGemO)
- Rechtsaufsicht über Gemeinden, Schul- und Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Waldgenossenschaften sowie deren Rechtsberatung
- Ortsrecht (Satzungen und Verordnungen) dieser Körperschaften
- Eingaben und Beschwerden gegen gemeindliche Entscheidungen
- Aufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerden
- Geschäftsgang der kommunalen Gremien
- Gemeindenutzungsrechte
- Gebiets- und Grenzänderungen