Rund um die Tonne
An-, Ab- bzw. Ummeldung, Gebühren
Einen Überblick über die monatlichen Abfallgebühren finden Sie hier
Anschlusspflicht:
Jedes bewohnte bzw. gewerblich genutzte Grundstück muss sich an die kommunale Abfallentsorgung anschließen.
An-, Um-bzw. Abmeldung
Die An-, Um- bzw. Abmeldung erfolgt durch den Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten.
Für die Bürger der Städte Weißenburg, Gunzenhausen, Pappenheim und Treuchtlingen sowie der Gemeinden Muhr am See, Polsingen, Solnhofen und der Verwaltungsgemeinschaften Gunzenhausen und Altmühltal ist die Müllgebührenverwaltung der Kämmerei des Landratsamtes zuständig. Für Bürger der restlichen Kommunen erfolgt die An-, Um-bzw. Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung.
Dabei erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid sowie die Gebührenmarken für Ihre Restmüll-, Bio- und Papiertonne.
Die Abfalltonnen sind Eigentum des Landkreises und müssen bei Ab- oder Ummeldung zurück gegeben werden.
Leerung / Abholung:
Restmülltonnen: | 14-täglich |
Biotonnen: |
14-täglich Mai bis Oktober wöchentlich |
Papiertonnen: | monatlich |
Gelbe Säcke: | monatlich |
Ihren persönlichen Abfuhrkalender finden Sie hier
Downloads
Alle Downloads zum Thema finden Sie hier.