Kommunale Abfallwirtschaft
 
 

Asbest, Mineralfasern & Nachtspeicheröfen

Vorsicht - Asbest kann verarbeitet sein in:
älteren Nachtspeicheröfen
Dacheindeckungen aus Eternit
Außenfassadenplatten - Spritzputz
Isolierungen - Dämmplatten
älteren PVC-Belägen
Dichtungen, Dichtschnüren etc.
manchen alten Haushaltsgeräten (Fön, Toaster)

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende faserförmige, silikatische Minerale. Ihre Eigenschaften, wie z.B. Nichtbrennbarkeit, thermische und elektrische Isolationswirkung und chemische Beständigkeit erlaubten vielfache Verwendungszwecke. Die gesundheitsgefährdende Wirkung der Asbestfasern führte in der Neufassung der Gefahrstoffverordnung ab 01.11.94 zu einem fast vollständigen Anwendungsverbot. Der Umgang mit Asbest beschränkt sich daher heute im Wesentlichen auf die Sanierung.

Nachtspeicheröfen

Kommunale Abfallwirtschaft

Nachtspeicheröfen können Bauteile enthalten, von denen eine hohe Gesundheitsgefährdung ausgeht, wie z. B.: schwachgebundenes Asbest, chromathaltige Speichersteine und PCB-haltige elektrische Bauteile.

Der Ausbau sowie die Entsorgung ist daher nur über sachkundige Firmen möglich.
Adressen von Fach-Entsorgungsunternehmen erhalten Sie in der Abfall-und Kreislaufwirtschaft.

Auf Grund der hohen Schadstoffbelastung ist an den Recycling- oder Wertstoffhöfen die Annahme von Speicherheizgeräten nicht möglich.

Auskunft darüber, ob Ihr Nachtspeicherofen z. B. asbesthaltige Bauteile enthält, gibt Ihnen die Energie- und Umweltberatung des Energieversorgungsunternehmens N-ERGIE in Nürnberg (Tel.: 0911 / 802 58 222). Hierzu werden Angaben über Hersteller, Gerätetyp und Baujahr benötigt.

Weitere Infos unter „Downloads“.

Entsorgungsmöglichkeiten

Asbesthaltige und andere Mineralfasern können aus Sicherheitsgründen weder bei den Sondermüll-Sammlungen noch an den Recyclinghöfen abgegeben werden, sondern müssen über Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden.

Asbestzementprodukte wie z. B. Eternitplatten, können über die Firma Frankenschotter beseitigt werden.

Alle Asbestzementprodukte müssen zum Transport befeuchtet und staubdicht verpackt werden. Sie dürfen nicht mit Bauschutt vermischt werden! Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 sind zu beachten!

Im Landratsamt erhalten Sie Informationen über den Umgang mit Asbest sowie Adressen von Fach-Entsorgungsbetrieben in Ihrer Nähe.

Bei unsachgemäßer Handhabung gefährden Sie nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch die Ihrer Mitmenschen.

Eingeatmete Asbest-Fasern können noch nach Jahrzehnten schwere Krankheiten auslösen!

Künstliche Mineralfasern

Eine Alternative zu Asbest sind künstliche Mineralfasern. Sie werden durch Schmelzen von Glas, Stein, Schlacke oder Aluminiumsilikat hergestellt.

Da allein in Deutschland jährlich ca. 300.000 Tonnen Dämmmaterialien in Form von losen Schüttungen, Matten und Platten verbaut werden, ist von besonderem Interesse, wie Mineralfasern gesundheitlich und ökologisch zu bewerten sind. Eine krebserzeugende Wirkung, die für Asbestfasern schon lange nachgewiesen ist, wird auch bei Mineralfasern diskutiert.

Bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten muss vor dem Ausbau und der Entsorgung von Mineralfaserprodukten geklärt sein, ob es sich etwa um Asbest handelt. In diesem Fall muss eine Fachfirma eingeschaltet werden.

Andere Mineralfaserabfälle sollten aus Gründen der Vorsorge bei der Entsorgung möglichst in Folie verpackt oder befeuchtet werden. So können diese entweder in die Restmülltonne gegeben oder als Baustellenmischabfall entsorgt werden.

Downloads

Alle Downloads zum Thema Asbest finden Sie hier unter der Rubrik Problemabfälle/Sondermüll.