Kommunale Abfallwirtschaft
 
 

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LEDs

Wohin mit ausgebrannten Lampen?

Kompaktleuchtstofflampen – umgangssprachlich Energiesparlampen genannt – und sonstige Leuchtstofflampen wie Leuchtstoffröhren oder Quecksilberdampflampen dürfen keinesfalls in den Restmüll oder in den Glascontainer. Sie enthalten Quecksilber.

In LEDs sind die sogenannten Seltenen Erden enthalten. Diese Lampentypen unterliegen dem ElektroG und müssen über einen Wertstoffhof entsorgt werden. Auch einige Händler nehmen sie zurück. 

Die Lampen werden zerlegt, das Quecksilber abgetrennt und Glas und Aluminium zurückgewonnen. Auch LEDs werden fachgerecht recycelt.

Ausgebrannte Glühbirnen und Halogenlampen werden wie gewohnt mit dem Restmüll entsorgt (auf keinen Fall in die Altglassammlung geben).

Kommunale Abfallwirtschaft

Abgabemöglichkeiten:

Ausgediente Energiesparlampen werden an allen Recycling- bzw. Wertstoffhöfen im Landkreis kostenlos angenommen.

Wichtig zu wissen ist, dass Leuchtstoffröhren (stab- oder ringförmig) aus logistischen Gründen nur an den Recyclinghöfen in Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg abgegeben werden können.

Glühlampen und Halogenlampen gehören hingegen zum Restmüll.

Zerbricht eine Energiesparlampe oder Leuchtstoffröhre versehentlich, sollen die Bruchstücke vorsichtig mit einem Blatt Papier aufgekehrt werden, dabei Handschuhe tragen. Bruchstücke in eine Plastiktüte oder in ein Einmachglas geben, gut verschließen und bei der Problemmüllsammlung abgeben. Der Raum sollte für mindestens 20 bis 30 Minuten gelüftet werden.

Da Quecksilber leicht flüchtig ist, sollte kein Staubsauger benutzt werden.