Kommunale Abfallwirtschaft
 
 

Altholz

Um Altholz optimal zu verwerten, ist es notwendig, bereits an der Anfallstelle richtig zu sortieren.

Die Erfassung, Aufbereitung und Verwertung bzw. Beseitigung von Altholz unterliegt seit 2003 der Altholzverordnung.

Altholz wird, abhängig von seiner Herkunft, der zu erwartenden schädlichen Inhaltsstoffe und damit den Anforderungen an die Entsorgung in vier Klassen unterteilt:

  • Altholzkategorie A I:
    Naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz wie z. B.:
    Möbel, naturbelassenes Volholz,
    Paletten aus Vollholz (Euro- / Industriepaletten),
    Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelasenem Vollholz,
    Kisten aus Vollholz, Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
  • Altholzkategorie A II:
    verleimtes, gestrichenes, beschichtetes Altholz ohne halogenorganischen Verbindungen und ohne Holzschutzmittel wie z. B.:
    Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau,
    Türen aus dem Innenbereich, Möbel, Bauspanplatten, Paletten aus Holzwerkstoffen,
    Verschnitt, Späne von Holzwerkstoffen (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Altholzkategorie A III
    Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel wie z. B.:
    sonstige Paletten, mit Verbundmaterialien, Möbel mit halogenorganischen verbindungen in der Beschichtung
  • Altholzkategorie A IV:
    mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie z. B.:
    Fenster und Fensterstöcke, Außentüren, imprägnierte Bauhölzer, Holzfachwerk und Dachsparren, grundsätzlich imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich (z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten), Industriefußböden (sog. Stöckelboden),
    Kabeltrommeln (vor 1989), Brandholz,Bahnschwellen,
    Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle,
    sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholz-kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann - ausgenommen PCB-Holz
  • PCB-Altholz:
    das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, wie z. B.:
    Dämm- und Schallschutzplatten

Haushaltsübliche Holzabfälle wie z. B.: Möbel und Möbelteile aus Holz (auch lackiert und lasiert), furnierte und beschichtete Spanplatten u. Ä. können an den beiden Recyclinghöfen sowie einigen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. 

Altholz-Kategorie AIV wird nur an den Recyclinghöfen in Gunzenhausen, Weißenburg sowie an den Wertstoffhöfen in Treuchtlingen, Pleinfeld, Polsingen, Solnhofen und Langenaltheim angenommen.
Größere Mengen dieser Außenhölzer nehmen die Fachbetriebe  Fa. Ernst (Markt Berolzheim) und Fa. Schutt-Karl (Pfraunfeld) und NGV (Ellingen) an.

Downloads

Das Infoblatt zur Altholzverordnung finden Sie hier unter der Rubrik Abfall-Wertstoff-Rohstoff (Bauabfälle & Elektro).