Kontakt
Vielfältige Fördermöglichkeiten im Streuobstpakt
Der Streuobstpakt wurde 2021 von der Bayerischen Staatsregierung und acht Verbänden aus der Gesellschaft beschlossen. Nun liefert das Vorhaben attraktive Fördermöglichkeiten, um die wertvollen Streuobstbestände in Bayern zu erhalten und bis 2035 eine Million neue Bäume zu pflanzen. Der Streuobstberater im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen berät bei der Suche nach passenden Förderprogrammen.
Verschiedene Förderprogramme im Bereich des Streuobstes unterstützen bei der Pflanzung und oder Pflege von Streuobstbäumen. So kann ein wertvoller Beitrag zum Erhalt dieser reichen Kulturlandschaft geleistet werden.
Pflanzung
Mit dem Förderprogramm „Auf geht’s - Streuobst für alle“ können Kommunen und Vereine bis zu 100 Obstbäume über das Amt für ländliche Entwicklung fördern lassen. Die Bäume können unentgeltlich an Interessierte wie Privatpersonen oder Schulen weitergegeben werden. Förderfähig sind hochstämmige Obstbäume ab 140 cm (besser 180 cm) Stammhöhe. Der Bruttokaufpreis des Baumes wird mit bis zu 45 € je Baum gefördert. Die Standzeit beträgt min. 12 Jahre.
Pflanzung und Pflege
Im Rahmen der „Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie“ werden Kosten für die Pflanzung und Pflege von Streuobstbeständen mit bis zu 90 % der Kosten gefördert. Zur Pflege zählen insbesondere der professionelle Baumschnitt sowie die Freistellung von verbuschten Streuobstbeständen. Antragsteller können Kommunen, Vereine und Privatpersonen sein. Da die Mindest-Fördersumme 5.000 € beträgt, können kleinere Maßnahmen über Sammelanträge des Landschaftspflegeverbandes aufgenommen werden. Bei der Baumpflanzung sind Obsthochstämme in regionaltypischen Arten und Sorten ab 10 Bäumen mit min. 180 cm Stammhöhe förderfähig. Der Baumschnitt ist bereits ab 140 cm Stammhöhe förderfähig. Nach jeder Maßnahme bestehen fünf Jahre Erhaltungspflicht. Maßnahmen in Hausgärten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ansprechpartner: Andreas Hofmann, Streuobstberater am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Flächenbewirtschaftung
Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) sowie des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) können Landbewirtschaftende sich die Erhaltung von Streuobstbäumen jährlich mit 12 € pro Baum fördern lassen. Förderfähig sind max. 100 Bäume pro Hektar, i. d. R. ab 140 cm Stammhöhe. Zusätzlich kann die extensive Bewirtschaftung der Fläche gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt jährlich im Januar/Februar bei der Unteren Naturschutzbehörde (VNP) oder dem Amt für Landwirtschaft (KULAP).
Ansprechpartner: Andreas Hofmann, Streuobstberater am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen