Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit der BayEGovV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Einzelne Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, Grafiken, Links, Bilder und Videos sowie einzelne weitere Inhalte sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.12.2022 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.12.2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Gerne stehen wir bei Fragen oder Feedback zum barrierefreien Inhalt unserer Seite oder zu dieser Erklärung zur Verfügung.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
09141 902-390
pressestelle.lra@landkreis-wug.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html