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Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage)
Schon vor Einreichung eines Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn zu einzelnen in der Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen (z.B. planungsrechtliche Zulässigkeit, Art der Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Stellung des Baukörpers, Dachneigung, Zahl der Stellplätze) vorweg ein schriftlicher Bescheid (Vorbescheid, Art. 71 BayBO) erteilt werden. Die zu entscheidenden Fragen sind dabei konkret zu benennen.
Benötigte Unterlagen
Dem Antrag auf Vorbescheid sind nur diejenigen Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Antrag und Bauvorlagen
Als Antrag sind dieselben Vordrucke (Antrag auf Vorbescheid ankreuzen) wie bei einem Bauantrag in 3-facher Ausfertigung zu verwenden. Weiter sind beizufügen:
- Amtlicher Lageplan, im Maßstab 1:1000
- Bauzeichnungen, bzw. Bauskizzen 3-fach, soweit sie für die zu entscheidenden Fragen bedeutsam sind.
- Angabe des Namens (Vor- und Zuname) und der Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer sämtlicher Nachbargrundstücke, es sei denn es wird im Antrag (unter Ziffer 11) erklärt, dass von der Nachbarbeteiligung im Vorbescheidsverfahren abgesehen werden soll.
Wichtig: Der Antrag ist beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einzureichen.
Link zu den Zuständigkeiten im Bauamt
Zuständigkeiten für den Antrag auf Vorbescheid im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
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