Es ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bevölkerung vor dem Gefährdungspotential durch Infektionserreger zu schützen.
Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit. Trotz Fortschritten in der Diagnostik und Therapie in den vergangenen Jahrzehnten haben Infektionskrankheiten auch in den Industrienationen nicht an Bedeutung verloren. Gründe hierfür sind auf Resistenzentwicklungen von Keimen gegen bisher wirksame Antibiotika zurückzuführen, aber auch auf das Auftreten neuer Erreger. Hinzu kommt, dass durch verstärkte Reisetätigkeit und die fortschreitende globale Ausweitung der Handelsbeziehungen die Verbreitung von Infektionserregern begünstigt wird.
Unabdingbare Voraussetzungen für effektive infektionshygienische Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst sind zuverlässige Meldeverfahren, optimale Kommunikationssysteme auf regionaler und überregionaler Ebene sowie eine enge Zusammenarbeit der staatlichen Gesundheitsbehörden mit Forschungseinrichtungen, diagnostischen Zentren und in der Patientenversorgung tätigen Akteuren.