Kopfläuse
Eltern sind verpflichtet das Auftreten von Läusen bei ihrem Kind dem Kindergarten oder der Schule zu melden.
Wenn in der Schule/dem Kindergarten Ihres Kindes Läuse aufgetreten sind, kontrollieren Sie die Kopfhaare Ihres Kindes mit einem engen, sauberen Kamm (Nissenkamm) täglich, ob die mit bloßem Auge sichtbaren Kopfläuse oder Nissen (Eier) vorhanden sind.
Sollten Sie bei sich oder Ihren Kindern Läuse feststellen, ist eine Behandlung mit einem Insektizid, das Sie rezeptfrei in Ihrer Apotheke erhalten, notwendig.
Behandlungsschema für den erfolgreichen Kampf gegen Kopfläuse
Behandeln Sie den Kopflausbefall entsprechend dem Schema in der Tabelle und den Angaben auf dem Behandlungsmittel.
Sinnvolle begleitende Maßnahmen sind:
- Reinigung von Kämmen, Haarbürsten, Haarspangen etc. in heißer Seifenlösung
- Wechsel und Wäsche von Schlafanzügen, Bettwäsche, Unterwäsche und Handtüchern
- Verpackung von Kopfbedeckungen, Schals und Kapuzenanoraks in Plastiktüten für 3 Tage
Direkt nach der Erstbehandlung kann der Kindergarten bzw. die Schule wieder besucht werden. Eine zweite Behandlung ist nach 8 - 10 Tagen unbedingt notwendig. Ein ärztliches Attest ist erst bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen erforderlich. Die Eltern müssen der Kindergarten- oder Schulleitung die Durchführung der Behandlung bestätigen.
In Zweifelsfällen ist das Gesundheitsamt berechtigt, Kinder auch ohne Einwilligung der Eltern auf Kopfläuse zu untersuchen.