Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Neugeborenen-Screening

auf Stoffwechselerkrankungen und angeborene Hörstörungen

Diese Vorsorgeuntersuchungen auf Stoffwechselerkrankungen und angeborene Hörstörungen werden gemeinsam von den bayerischen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der bayerischen Staatsregierung, wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten getragen.

Der öffentliche Gesundheitsdienst mit den Gesundheitsämtern stellt durch einen Abgleich von Daten sicher, dass alle Neugeborenen in Bayern die Chance zu diesen Neugeborenenuntersuchungen haben.

Dazu erhalten die Gesundheitsämter aufgrund des Personenstandsgesetzes von den Einwohnermeldeämtern des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen Informationen über alle Neugeborenen in ihrem Bereich und vom Screeningzentrum in München eine Liste der Kinder auf Landkreisebene, bei denen die Screeninguntersuchungen durchgeführt wurden.

Bei der Vorsorgeuntersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen werden üblicherweise am 2. oder 3. Lebenstag ein paar Tropfen Blut aus der Ferse des Kindes entnommen und im Labor Becker, Olgemüller und Kollegen in München untersucht.

Erst durch diese Blutuntersuchung können bei Neugeborenen bestimmte Stoffwechselerkrankungen entdeckt werden. Dem betroffenen Kind sieht man diese Erkrankungen zunächst nicht an - auch Spezialisten sind dazu nicht in der Lage. Es ist daher für Ihr Kind sehr wichtig, dass es an dieser Untersuchung teilnehmen kann.

Etwa 1 von 1.200 Neugeborenen ist durch eine angeborene Stoffwechselerkrankung in seiner Gesundheit gefährdet. Diese Erkrankungen können zu schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen oder auch zu Todesfällen führen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Bei frühzeitiger Therapie entwickeln sich die betroffenen Kinder in der Regel normal.

Etwa 1 von 1000 Neugeborenen leidet in Deutschland an einer schweren beidseitigen Hörstörung. Auch diesen Kindern merkt man zunächst nichts an. Bleibt diese Hörstörung längere Zeit unentdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken. Ohne das Neugeborenen-Hörscreening wird die Schwerhörigkeit meist erst - viel zu spät- im dritten Lebensjahr entdeckt. Diese Kinder fallen durch einen fehlenden oder verzögerten Sprachbeginn auf.

Normalerweise werden das Stoffwechsel- und Hörscreening in der Geburtsklinik durchgeführt. Bei Einwilligung zur Datenübermittlung durch die Eltern erhält das Gesundheitsamt von dem zuständigen Screeningzentrum eine Mitteilung über die Durchführung des Stoffwechsel- und Hörscreenings.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie auf jeden Fall im gelben Vorsorgeheft Ihres Kindes nachsehen. Dort ist die Durchführung dieser Untersuchungen durch entsprechende Aufkleber auf der Seite U2 dokumentiert (siehe Abbildung auf dem Antwortschreiben).

Falls Sie kein Untersuchungsheft für Ihr Kind haben, oder Sie sich nach der Entbindung noch nicht zu diesen Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Kind entschlossen haben, wenden Sie sich bitte mit diesen Informationen an Ihren Kinderarzt und lassen diese möglichst nachholen oder besprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt das weitere Vorgehen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.