Medizinalaufsicht
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Berufsaufsicht über die im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen selbständig tätigen Angehörigen der ärztlichen und nichtärztlichen Berufe im Gesundheitswesen:
- Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Angehörige sonstiger gesetzlich geregelten Heilberufe
Neuaufnahme einer selbständigen Berufsausausübung
Vor der Neuaufnahme einer selbständigen Berufsausausübung in den sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufen ist es erforderlich, dem Gesundheitsamt durch schriftliche Erklärung mitzuteilen:
• Name
• Berufsbezeichnung
• Niederlassungsanschrift und Privatanschrift
• Datum des Beginns der Tätigkeit
• das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Als Nachweis ist der Qualifikationsnachweis, die staatliche Berufsausübungsurkunde bzw. die Heilpraktikererlaubnis (Original oder beglaubigte Kopie) beizufügen.
Mitzuteilen sind auch alle späteren Änderungen wie Beendigung der Tätigkeit, Wohnortwechsel usw.
Zu den sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufen gehören:
- Heilpraktiker/in -allgemein-
- Heilpraktiker/in -beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie-
- Heilpraktiker/in -beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie-
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Gesundheits-und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Technische/r Assistent/in in der Medizin
- Masseure und medizinische Bademeister/in
- Physiotherapeut/in (Krankengymnast/in)
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
- Apothekerassistent/in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in (früher: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/in)
- Logopäde/in
- Orthoptist/in
- Rettungsassistent/in
- Podologe/in (medizinische/r Fußpfleger/in)
- Altenpfleger/in
Ebenfalls ist dem Gesundheitsamt zu melden, wenn krankenpflegerische Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten erbracht oder angeboten werden.