Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Elektronische Kommunikation - Zugangseröffnung

Gültig ab 29.02.2020

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat nach Art. 3 a BayVwVfG den elektronischen Zugang zur Kommunikation mit dem Landratsamt eröffnet.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten darüber hinaus für die gesamte elektronische Kommunikation mit dem Staatlichen Schulamt, Nürnberger Straße 22, 91781 Weißenburg i. Bay.

Diese Zugangseröffnung erstreckt sich auf die vom Landratsamt publizierten E-Mail-Adressen und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Allgemeine Bedingungen

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften (z.B. BayDSG) dem nicht entgegenstehen.

E-Mails inklusive der Anlagen werden bis zur maximalen Größe von 35 Megabyte angenommen.

Wenn Sie die elektronische Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass Ihre E-Mail auf Viren und SPAM überprüft wird. Als mit Viren infiziert klassifizierte E-Mails werden nicht gelesen, sondern sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Der SPAM-Filter kann in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Nachricht einordnen und löschen. Somit besteht keine Gewährleistung auf eine erfolgreiche und vollständige Übertragung. Die Übermittlung kann mitunter zeitverzögert stattfinden.

Werden andere Dateiformate als nachfolgend in den „Bedingungen für formlose und formgebundene Schreiben“ verwendet, sind diese nur mit Zustimmung der empfangsberechtigten Stelle zugelassen. Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:

  • Alle ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat)

Zugelassene Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert werden. Diese Daten werden vom Landratsamt nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegengenommen. Sollten Datei-Archive passwortgeschützt übertragen werden, ist das Passwort der empfangsberechtigten Stelle unaufgefordert in geeigneter Weise zu überlassen. Andernfalls gilt die E-Mail als nicht angenommen.

Bedingungen für formlose Schreiben

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an, diese sind bevorzugt zu verwenden.

Für die Übermittlung von formfreien elektronischen Dokumenten, die keiner Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte elektronische Signatur notwendig.

E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte/n Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter oder an den zuständigen Fachbereich übermitteln.

E-Mail-Anhänge werden in den folgenden Dateiformaten angenommen:

Dateityp Dateierweiterung Version Einschränkung Beispielprogramm
Textdateien *.txt nur Text, ohne Formatierungscode Notepad
Portable
Document
Format
*.pdf ab Adobe Reader 6.0
und höher
Adobe
Reader
RichText
Format
*.rtf Wordpad
Microsoft
Word
*.doc, *.docx ab
Word 97
keine aktiven
Komponenten
Microsoft
Word
Microsoft
Excel
*.xls, *.xlsx ab
Excel 97
keine aktiven
Komponenten
Microsoft
Excel
Microsoft
PowerPoint
*.ppt, *.pptx ab PowerPoint 2003 keine aktiven
Komponenten
Microsoft
PowerPoint
Bilddateien *.jpg, *.jpeg,
*.tif, *.tiff, *.bmp
keine aktiven
Komponenten
Scannersoftware, digitale Kamera
Komprimierte Dateien *.zip Keine selbstentpackende Dateien, keine Dateitypen, die im Sinne dieser Zugangseröffnung ausgeschlossen wurden. WinZip,
7-Zip

Bedingungen für formgebundene Schreiben

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr richtet sich die elektronische Kommunikation nach:

a)   Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

b)   § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

Der elektronische Zugang, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, für eine rechtsverbindliche Kommunikation im Sinne der genannten Verfahrensgesetze wird vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gemäß Art. 3 a BayVwVG i. V. m BayEGovG) eröffnet.

E-Mails dieser Art sind ausschließlich an: poststelle.lra@landkreis-wug.de zu richten.

E-Mail-Anhänge werden ausschließlich im „PDF“ Format angenommen.

Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet.