Krabbelndes Kleinkind, In Bewegung
 
 

Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige

Ab 01.08.2013 hat jedes ein- und zweijährige Kind einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Für Kinder unter einem Jahr müssen unter gewissen Voraussetzungen Plätze vorgehalten werden, zum Beispiel, wenn die Eltern arbeiten.

Die Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und das Amt für Jugend und Familie arbeiten mit Hochdruck daran, den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Im September 2012 stehen für 24,1 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung. Hinzu kommen die in Kindergärten bestehenden altersgeöffneten Plätze für Kinder ab zwei Jahren, die nicht bezifferbar sind.