Förderung, Fachaufsicht und -beratung für Kindertageseinrichtungen
Dem Amt für Jugend und Familie obliegt neben der planerischen Gesamtverantwortung die Fachberatung und Fachaufsicht für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen.
Nach dem am 01.08.2005 in Kraft getretenen "Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege" (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, BayKiBiG) werden die Kindertageseinrichtungen nach dem kind- und nutzungszeitbezogenen Fördermodell von Staat und Kommune bezuschusst.
Aufgabe der Fachaufsicht und –beratung ist die Sicherstellung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebotes von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:
- Information und Beratung über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 45 SGB VIII für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
- Aufsicht über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
- Zuweisung kommunaler und staatlicher Zuschüsse im Rahmen der kindbezogenen Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG
- Meldepflichten
- Beratung der Städte und Gemeinden zur Bedarfsplanung
- Beratung der Träger bei Neu- und Umbauten
- Fachliche, pädagogische, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung und Begleitung von Trägern, Leitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
- Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis in den Kindertageseinrichtungen
- Vernetzung und Kooperation
- Beratung von Eltern der Kindertageseinrichtung