Volljährige von 18 bis 21 Jahren erhalten falls erforderlich Hilfen, wenn sie diese zu ihrer Perönlichkeitsentwickung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.
Mögliche Leistungen sind die gleichen wie bei den Hilfen zur Erziehung und den Eingliederungshilfen.
Ansprechpartnerinnen (Bezirkssozialarbeiterinnen), je nach regionaler Zuständigkeit