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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt alle Leistungen des Amtes für Jugend und Familie finanziell ab. Hinzu kommt die Prüfung von Zuständigkeit und die Bescheid-Erteilung.
Werden über den sozialpädagogischen Fachdienst Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe eingeleitet, müssen die dafür anfallenden Kosten übernommen und bei (teil-)stationärer Unterbringung die Eltern zu den Kosten herangezogen werden.