Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, erhalten vom Amt für Familie und Jugend Eingliederungshilfen. Diese können ambulant, teilstationär oder stationär geleistet werden.
Von seelischer Behinderung spricht man, wenn seelische Störungen vorliegen (z.B. ADHS, Autismus, Depressionen) und deswegen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Mögliche Eingliederungshilfen sind:
Heilpädagogische Behandlungen
Schulbegleitungen
Legasthenie und Dyskalkulie-Therapien (siehe hierzu Info-Blatt)
Betreuung in heilpädagogischen Tagesstätten
Unterbringung in stationären Einrichtungen (Heimen)