Bei familiären Problemlagen erhalten Kinder und ihre Eltern Unterstützung in Form von Hilfen zur Erziehung durch das Amt für Familie und Jugend. Diese können ambulant, teilstationär oder stationär geleistet werden.
Mögliche Hilfen sind
Erziehungsbeistandschaften und Sozialpädagogische Familienhilfen, d.h. vom Amt für Familie und Jugend beauftragte Fachkräfte suchen die Familien in ihrem Umfeld auf
Betreuung in heilpädagogischen Tagesstätten
Unterbringung in Pflegefamilien und Jugendhilfe-Einrichtungen (Heimen)