Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Kommunale Angelegenheiten

Die Kommunen unterliegen ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung der Aufsicht des Staates.

Diese sogenannte „Rechtsaufsicht“ übt für die Städte, Märkte, Gemeinden, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen aus.