Die Kommunen unterliegen ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung der Aufsicht des Staates.
Diese sogenannte „Rechtsaufsicht“ übt für die Städte, Märkte, Gemeinden, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen aus.