Förderangelegenheiten

Die ursprünglich auf Gemeinden und deren Zusammenschlüsse beschränkte Förderung öffentlicher Einrichtungen mit staatlichen Zuwendungen ist längst auf die Bürger ausgeweitet worden.

Wenn auch nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen können sowohl kommunale als auch private Maßnahmen und Projekte in den folgenden Bereichen gefördert werden:

Das Landratsamt ist hier beratend und teilweise bewilligend tätig.

Kontaktperson: Herr Springalla

Feuerwehrwesen

Für den Bereich Feuerwehrwesen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Sicherheit & Ordnung - Feuerwehrwesen.

Kontaktperson: Herr Rieger

Baudenkmäler

Ferner werden im Bereich Baudenkmäler diverse Maßnahmen bezuschusst. Hier ist das Landratsamt beratend und prüfend für die übergeordnete Behörde tätig. Daneben gewährt der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen selbst Zuwendungen für die Denkmalpflege und zum Erhalt von Legschiefer-Dachdeckungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Denkmalschutz & Denkmalförderung.