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Vereinspauschale - Förderung für Sportvereine
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine in Form einer Vereinspauschale.
Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 01. März des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist!) bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein.
Neben dem Antrag sind immer die Lizenzen (Ausweiskopie ist ausreichend) der Übungsleiter vorzulegen. Die Vorlage einer „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die als Download verfügbare „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ mit einzureichen. Der Verzicht auf fälschungssichere Originalitätsmerkmale und das Abstellen auf eine persönliche Erklärung ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass zukünftig EDV-basierte (Stichproben-) Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen werden.
Downloads
Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für 2025 (4,9 MB)
Erklärung zur Teilung von Lizenzen - Stand: Dezember 2023 (721,9 KB)
Weiterführender Link
Informationen und Downloads zur Vereinspauschale können hier abgerufen werden.