Gemeinderat
Kurzbeschreibung
Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und -bürger dar. In Städten ist die Bezeichnung Stadtrat und in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat üblich. Er setzt sich aus der ersten Bürgermeisterin bzw. dem ersten Bürgermeister und den gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen. Die Mitgliederzahl hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab.
Wahlzeit
Die Wahl des Gemeinderats erfolgt im Rhythmus von sechs Jahren.
Aufgaben
Der Gemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Gemeinde, soweit nicht die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister Entscheidungen trifft. Diese Bürgervertretung kann zu ihrer Entlastung Ausschüsse bilden, ist jedoch zur Gründung bestimmter Ausschüsse verpflichtet. Der so genannte „Sitzungszwang“ macht deutlich, dass der Gemeinderat Beschlüsse nur in Sitzungen fassen kann.