Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Kommunalwahlen

Erste Bürgermeisterin bzw. Erster Bürgermeister

Kurzbeschreibung
Die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister steht an der Spitze einer Gemeinde. In kreisfreien Gemeinden und in Großen Kreisstädten führt die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister.

Amtszeit
Die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister wird für sechs Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt.

Aufgaben
Sie bzw. er repräsentiert die Kommune nach außen, hat den Vorsitz des Gemeinderats und vollzieht die Beschlüsse. Die Erledigung laufender Angelegenheiten, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen, gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich.

Gemeinderat

Kurzbeschreibung
Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und -bürger dar. In Städten ist die Bezeichnung Stadtrat und in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat üblich. Er setzt sich aus der ersten Bürgermeisterin bzw. dem ersten Bürgermeister und den gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen. Die Mitgliederzahl hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab.

Wahlzeit
Die Wahl des Gemeinderats erfolgt im Rhythmus von sechs Jahren.

Aufgaben
Der Gemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Gemeinde, soweit nicht die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister Entscheidungen trifft. Diese Bürgervertretung kann zu ihrer Entlastung Ausschüsse bilden, ist jedoch zur Gründung bestimmter Ausschüsse verpflichtet. Der so genannte „Sitzungszwang“ macht deutlich, dass der Gemeinderat Beschlüsse nur in Sitzungen fassen kann.