Führerschein
 
 

Dienstfahrerlaubnis

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen.

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis kann während des Dienstverhältnisses oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses (Bescheinigung nach § 26 Abs. 3 FeV für welche Klasse die Erlaubnis erteilt war ist erforderlich!) eine Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse beantragen.

Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Dienstfahrerlaubnis oder die Bescheinigung nach § 26 Abs. 3 FeV
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt wurde.