Graue oder rosa Führerscheine
Bei den „alten“ Führerscheinen handelt es sich um graue und rosafarbige Papierführerscheine. Hier wurde das Umtauschdatum nach Geburtsjahr gestaffelt. Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:
Geburtsjahr: |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss: |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
Unbefristete EU-Kartenführerscheine
Bei den unbefristeten Kartenführerscheinen ist zu beachten, dass sich hierbei der Umtausch nach dem Ausstellungsjahr staffelt. Es handelt sich um unbefristete Kartenführerscheine, wenn bei der Ziffer 4b kein Datum eingetragen ist. Diese Ziffer befindet sich auf der Vorderseite Ihres Führerscheines. Die Umtauschfristen staffelt sich wie folgt:
Ausstellungsjahr:
|
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19. Januar 2033 |
Die Befristung der neuen EU-Kartenführerscheine beträgt 15 Jahre. Es ist hier zu unterscheiden, dass sich die Befristung ausschließlich auf das Dokument (=Führerschein) bezieht und nicht auf die eigentliche Fahrerlaubnis. Hintergrund ist, dass die Personalien und das Lichtbild auf der Karte regelmäßig aktualisiert werden.
Die alten Führerscheine sind zwar in der EU noch bis zu den jeweiligen oben genannten Stichtagen gültig, um aber Komplikationen mit der dortigen Polizei zu vermeiden, empfehlen wir den vorzeitigen Umtausch in einen EU-Kartenführerschein.
Spätestens sollte der Führerschein umgetauscht werden, wenn Personalien oder das Passbild nicht mehr lesbar bzw. eindeutig erkennbar sind. Hier kann es mitunter auch bei der deutschen Polizei zu Problemen kommen.
Notwendige Unterlagen
- Alten Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
- Wenn der alte Führerschein nicht vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auf dem Führerschein genannten Ausstellungsbehörde erforderlich. Diese ist dort anzufordern
Weiterführender Links
Umtausch von Alt-Führerscheinen - online Beantragung
Online-Terminvereinbarung
Nutzen Sie für die Führerscheinstelle die vorherige Online-Terminvereinbarung.