Kontakt
Führerscheinstelle Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B)
91781
Weißenburg i. Bay.
Tel.:
09141 902-125
Fax:
09141 902-127
Führerscheinstelle - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in die deutsche EU-Fahrerlaubnis
Führerscheininhaber eines „Anlage 11“-Staates
Hierbei gilt im Rahmen der Wohnsitzbegründung bei der Gültigkeit des ausländischen Führerscheins dasselbe wie bei den Drittstaatlern.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Unterschriebener Führerscheinantrag
- Ein aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
- Meldebestätigung auf dem Führerscheinantrag
- Personalausweis/Reisepass, wenn nicht vorhanden, dann Reiseausweis (= deutsches Reiseersatzpapier)
- Aufenthaltsstatus (Visum, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Einreisebestätigung in die Bundesrepublik Deutschland (Sofern dies nicht aus der Meldebestätigung hervorgeht)
- Führerschein im Original
- Ggf. Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins (z.B. durch ADAC)
- Ggf. Sehtest
Für die Abgabe des Antrages ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich vorspricht.
Gegebenenfalls ist eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig. Auch ist gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Sehtest erforderlich. Dies ist von Staat zu Staat unterschiedlich vereinbart.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Regelungen der einzelnen Staaten erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
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Führerscheinstelle Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B)
91781
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