Führerschein
 
 

Führerscheinstelle - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in die deutsche EU-Fahrerlaubnis

Führerscheininhaber eines „Anlage 11“-Staates

Hierbei gilt im Rahmen der Wohnsitzbegründung bei der Gültigkeit des ausländischen Führerscheins dasselbe wie bei den Drittstaatlern.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Unterschriebener Führerscheinantrag
  2. Ein aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  3. Meldebestätigung auf dem Führerscheinantrag
  4. Personalausweis/Reisepass, wenn nicht vorhanden, dann Reiseausweis (= deutsches Reiseersatzpapier)
  5. Aufenthaltsstatus (Visum, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  6. Einreisebestätigung in die Bundesrepublik Deutschland (Sofern dies nicht aus der Meldebestätigung hervorgeht)
  7. Führerschein im Original
  8. Ggf. Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins (z.B. durch ADAC)
  9. Ggf. Sehtest

 

Für die Abgabe des Antrages ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich vorspricht.

Gegebenenfalls ist eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig. Auch ist gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Sehtest erforderlich. Dies ist von Staat zu Staat unterschiedlich vereinbart.

 

Nähere Informationen zu den jeweiligen Regelungen der einzelnen Staaten erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.