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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in die deutsche EU-Fahrerlaubnis
Führerscheininhaber eines Drittstaates
Wenn Sie in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz begründen, gilt Ihre ausländische Fahrerlaubnis noch 6 Monate ab dem Tag der Einreise in Deutschland.
Wenn Sie darüber hinaus weiter fahren wollen, müssen Sie eine deutsche EU-Fahrerlaubnis erwerben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Unterschriebener Führerscheinantrag (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
- Ein aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
- Meldebestätigung auf dem Führerscheinantrag
- Personalausweis/Reisepass, wenn nicht vorhanden, dann Reiseausweis (= deutsches Reiseersatzpapier)
- Aufenthaltsstatus (Visum, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Einreisebestätigung in die Bundesrepublik Deutschland (Sofern dies nicht aus der Meldebestätigung hervorgeht)
- Führerschein im Original
- Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins (z.B. durch ADAC)
- Erste-Hilfe Bescheinigung
- Sehtest
Der Führerscheinantrag mit den oben genannten Unterlagen muss persönlich bei der Führerscheinstelle abgegeben werden, um den ausländischen Führerschein überprüfen zu können.
Eine Pflichtausbildung ist hier nicht notwendig, dennoch sind einige freiwillige Übungsstunden empfehlenswert. Die theoretische und praktische Prüfung ist allerdings zwingend erforderlich.
Wichtig: Ihre ausländische Fahrerlaubnis muss am Tag der Antragstellung noch gültig sein. Geht aus Ihrem Führerschein hervor, dass Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist, so muss auch die Pflichtausbildung absolviert werden.