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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in die deutsche EU-Fahrerlaubnis
Führerscheininhaber eines EU-Staates
Eine ausländische EU-Fahrerlaubnis ist auch bei Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland in vollem Umfang gültig.
Auflagen und Fristen auf der ausländischen Fahrerlaubnis sind auch in Deutschland einzuhalten und zu beachten.
Bei LKW- und Busklassen gilt die deutsche 5-Jahresfrist ab dem Tag der Aushändigung oder der Verlängerung der ausländischen Fahrerlaubnis (Auch wenn auf dem Führerschein eine längere Frist angegeben ist). Wäre die Klasse C demnach im EU-Ausland am 01.05.2011 erworben worden und die Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland war am 03.02.2015, so gilt die Klasse C in Deutschland noch bis zum 01.05.2016. Auch wenn auf dem Führerschein für die Klasse C eine längere Frist angegeben ist. (Beispielsweise 10 Jahre, also bis zum 01.05.2021)
Wäre die Klasse C bei Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland bereits abgelaufen, so gilt sie noch 6 Monate weiter ab dem Tag der Einreise.
Die EU-Fahrerlaubnis kann 1:1 in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben und verlängert werden.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Unterschriebener Führerscheinantrag
- Ein biometrisches Lichtbild (max. 1 Jahr alt)
- Meldebestätigung auf dem Führerscheinantrag
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein im Original
Hinweis: Keine Prüfung notwendig!
Bei gleichzeitiger Verlängerung der LKW-und Bus-Klassen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV
- Augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 der FeV
- Bei Bus: Europäisches Führungszeugnis (Bei Meldebehörde beantragen)
- Bei Bus: MPU (ab 50. Lebensjahr)
Bei Verlängerung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr) ist eine Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes notwendig.