Kontakt
Kfz-Zulassung Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B), Zugang über Friedrich-Ebert-Straße 16
91781
Weißenburg i. Bay.
Tel.:
09141 902-121
Fax:
09141 902-122
Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder
Sie benötigen folgende Unterlagen um nach Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ein neues Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle zu beantragen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
- Wenn nur ein Kennzeichenschild abhandengekommen ist, muss das noch vorhandene Kennzeichenschild zur Entstempelung vorgelegt werden
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister)
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Umkennzeichnung durch einen Dritten erfolgt
- Bei Fahrzeugen, die auf Minderjährige zugelassen sind: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund); wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich
- Abdruck der Diebstahl- bzw. Verlustanzeige der Polizei
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Kfz-Zulassung Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B), Zugang über Friedrich-Ebert-Straße 16
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