Kontakt
Kfz-Zulassung Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B), Zugang über Friedrich-Ebert-Straße 16
91781
Weißenburg i. Bay.
Tel.:
09141 902-121
Fax:
09141 902-122
Saisonkennzeichen
Vergabe - Änderung - Löschung
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
- Bisherige Kennzeichenschilder des Fahrzeuges
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister)
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Zulassung durch einen Dritten erfolgt
- Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund); wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kfz-Steuer mit Unterschriften des Fahrzeughalters und des Kontoinhabers (nicht des Bevollmächtigten)
- Ausgefüllter „Antrag auf Zuteilung eines Saisonkennzeichens“ (bei Löschung des Saisonzeitraumes nicht notwendig)
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Kfz-Zulassung Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B), Zugang über Friedrich-Ebert-Straße 16
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