Ausnahmegenehmigung Schwerlastverkehr

Ausnahmegenehmigungen vom

LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und in der Ferienreisezeit

In Deutschland besteht ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für alle Lastkraftwagen (auch unter 7,5 t) mit Anhängern

  • an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
  • an Samstagen im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. von 07.00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen sowie
  • an Wochenfeiertagen von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr. 

Bestimmte Fahrzeugarten und Güter sind vom Fahrverbot ausgenommen. Für Detailfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann folgende Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot während der o.g. Zeiten erteilen:

  • Einzelgenehmigungen (= für einzelne Tage), soweit die Ladung im Landkreis aufgenommen wird sowie
  • Dauergenehmigungen (= für einen Zeitraum), soweit sich der Wohn- bzw. Betriebssitz im Landkreis befindet.

Voraussetzungen:

  • der Transport ist dringlich und liegt im öffentlichen Interesse (z.B. Beseitigung von Notständen) und
  • der Transport ist nicht mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Schienenverkehr) oder außerhalb der Verbotszeit möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • geeigneter Nachweis über die Dringlichkeit und das öffentliche Interesse

 Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Download

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (37,3 KB)