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Ausnahmegenehmigungen vom
LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und in der Ferienreisezeit
In Deutschland besteht ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für alle Lastkraftwagen (auch unter 7,5 t) mit Anhängern
- an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
- an Samstagen im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. von 07.00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen sowie
- an Wochenfeiertagen von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
Bestimmte Fahrzeugarten und Güter sind vom Fahrverbot ausgenommen. Für Detailfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann folgende Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot während der o.g. Zeiten erteilen:
- Einzelgenehmigungen (= für einzelne Tage), soweit die Ladung im Landkreis aufgenommen wird sowie
- Dauergenehmigungen (= für einen Zeitraum), soweit sich der Wohn- bzw. Betriebssitz im Landkreis befindet.
Voraussetzungen:
- der Transport ist dringlich und liegt im öffentlichen Interesse (z.B. Beseitigung von Notständen) und
- der Transport ist nicht mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Schienenverkehr) oder außerhalb der Verbotszeit möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- geeigneter Nachweis über die Dringlichkeit und das öffentliche Interesse
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Download
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (37,3 KB)