Güterkraftverkehr
Unternehmer mit Sitz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die mit einem Kraftfahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) oder von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis (§ 1 Abs. 1 GüKG).
Bevor eine solche Erlaubnis erteilt werden kann, prüft die Straßenverkehrsbehörde ob der Unternehmer persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig ist.
Folgende Genehmigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr können beantragt werden:
Für Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen wird eine „Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr“ (§ 3 Abs. 1 GüKG) benötigt.
Zum 21.05.2022 treten im Güterkraftverkehrsrecht Neuregelungen für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft (Verordnung (EU) 2020/1055).
Gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr sind nun ebenso genehmigungspflichtig („kleine“ EU-Gemeinschaftslizenz).
Führen Transportfahrten mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen auch über die Landesgrenze hinaus, ist eine „EU-Gemeinschaftslizenz“ (Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009) zu beantragen.