Taxi- und Mietwagenkonzession
Ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung (mit Taxi, Mietwagen, oder Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) bedarf einer Erlaubnis für Gelegenheitsverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Diese kann von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen erteilt werden, sofern der Unternehmer persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig ist.
Hinweis der Straßenverkehrsbehörde :
Gemäß dem Gutachten über Leistungsfähigkeit im Verkehr mit Taxen für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist derzeit bereits die maximale Anzahl an Konzessionen vergeben. Bei Interesse für einen Taxibetrieb in unserem Landkreis können Sie die Straßenverkehrsbehörde gerne darüber informieren. Dann kann besprochen werden, ob man Sie in eine Art „Warteliste“ für freiwerdende Konzessionen aufnimmt. Dies ist jedoch mit keiner Zusage verbunden, ob bzw. wann Konzessionen frei werden.
Neu- und Wiedererteilung
Bei Neu- und Wiedererteilung empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung um alle Details durchzusprechen.
Kontaktperson: Herr Enzenhöfer
Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Fahrgastschein).
Personen, die ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führen möchten, benötigen zusätzlich zum Führerschein eine sog. Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Fahrgastschein).