Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nimmt in seiner Funktion als Kreisverwaltungsbehörde (untere staatliche Verwaltungsbehörde) u. a. Aufgaben
- als örtlich zuständige Ausländerbehörde,
- als Staatsangehörigkeitsbehörde und
- als Aufsichtsbehörde der Standesämter sowie
- der Pass- und Meldebehörden
wahr.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung.
Nähere Informationen zum Personenstands- und Ausländerrecht finden Sie auf den nachfolgenden Seiten und im Bayern Portal.