Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Asylrecht
Dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden aufgrund einer gesetzlich festgelegten Quote (Königsteiner Schlüssel, DVAsyl) Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen, für deren aufenthaltsrechtliche Betreuung in der Regel die Zentrale Ausländerbehörde bei der Regierung von Mittelfranken zuständig ist.
Regierung von Mittelfranken Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken Außenstelle Ansbach Telefon +49 (0)981 53-8260 Fax +49 (0)981 53-981318 E-Mail zab.ansbach@reg-mfr.bayern.de
Zu den aufenthaltsrechtlichen Aufgaben während des Asylverfahrens gehören z. B. die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsbescheinigungen (Gestattung, Duldung), die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen oder die Anordnung oder die Löschung von räumlichen Beschränkungen.
Die Unterbringung und die Versorgung der Asylbewerber (Asylbewerberleistungen) werden nicht durch die Ausländerbehörde sondern durch das Sozialamt des Landratsamtes und die Regierungsaufnahmestelle der Regierung von Mittelfranken sichergestellt.
Am Asylverfahren selbst sind die Ausländerbehörden nicht beteiligt. Dieses wird ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer dem Bundesinnenministerium unterstellten Bundesbehörde, durchgeführt www.bamf.de. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes hat weder Einfluss auf die Entscheidung über den Asylantrag noch auf die Verfahrensdauer.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.