Foto des Gesetzbuches Ausländerrecht

Ausländerrecht

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen leben derzeit 11.833 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus 118 Nationen. Das entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 12,5 %. (Stand 01.04.2025)

Ausländische Staatsangehörige benötigen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - eine Erlaubnis zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder müssen als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union die Voraussetzungen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) erfüllen.

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen ist dabei Ansprechpartner, um insbesondere ausländische Mitbürger/innen des Landkreises in sämtlichen Fragen hinsichtlich eines langfristigen Aufenthaltes oder eines kurzfristigen Besuchsaufenthaltes zu beraten.

Nähere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten sowie im Bayern Portal.


Die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

BuchstabenTelefonE-Mail
A - AI09141 902-142ausland@landkreis-wug.de
Am - EI09141 902-135ausland@landkreis-wug.de
Em - J09141 902-131ausland@landkreis-wug.de
K - Mn09141 902-243ausland@landkreis-wug.de
Mo - O09141 902-257ausland@landkreis-wug.de
P - Sk09141 902-532ausland@landkreis-wug.de 
Sl - Z09141 902-165ausland@landkreis-wug.de
Ukraine § 24: A - L

09141 902-532

ausland@landkreis-wug.de
Ukraine § 24: M - Z

09141 902-165

ausland@landkreis-wug.de

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