Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Integration von ausländischen Personen
Durch das Aufenthaltsgesetz vom 30.07.2004 wurde erstmals die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden ausländischen Personen auf eine rechtliche Grundlage gestellt.
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF) und den Ausländerbehörden wurde dabei die Mitwirkung bei der Aufgabe „Förderung der Integration" übertragen.
Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen und Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) staatlich unterstützt.
Information zu den Integrationskursen:
Der Kurs dient der erfolgreichen Vermittlung von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache und von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit. Informationen zu den Sprachkursen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.