Zur finanziellen Unterstützung während der Ausbildung, gibt es die Möglichkeit Ausbildungsförderung (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) zu beantragen.
Schüler-BAföG
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) („Schüler-BAföG“) wird grundsätzlich für eine planvoll angelegte und zielstrebig durchgeführte Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet.
Für Studierende an staatlichen Hochschulen ist das vor Ort errichtete Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerk) zuständig.
Die Ausnahmen hierzu sind im § 45 BAföG abgedruckt. Abweichend von der vorstehend genannten Zuständigkeit ist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen für alle Anträge von Auszubildenden beim Besuch der Berufsoberschule in Weißenburg zuständig.
Aufstiegs-BAföG
Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) („Aufstiegs-BAföG“) unterstützt der Gesetzgeber die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Sie stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründerinnen bzw. Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes stehen Ihnen gerne, nach telefonischer Vereinbarung, für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.