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Feuerwehrwesen
Neben den gemeindlichen Aufgaben im Feuerwehrwesen wie z. B. dem abwehrenden Brandschutz und der technischen Hilfeleistung, besitzt auch der Landkreis in diesem Bereich umfassende gesetzliche Pflichten.
So obliegt dem Landkreis die Aufgabe der Beschaffung von überörtlicher Spezialausstattung, die über den gemeindlich notwendigen Bedarf bei den Feuerwehren hinausgeht. Diese umfasst beispielsweise Rüstwägen zur erweiterten technischen Hilfeleistung, große Tanklöschfahrzeuge, Geräte zur Ölschadens- und Gefahrgutabwehr oder Feuerwehrmehrzweckboote zum Einsatz an den Seen im Landkreis.
Außerdem betreibt der Landkreis ein Atemschutzzentrum. Hier werden die Atemschutzträger der gemeindlichen Feuerwehren ausgebildet und die Atemschutzgeräte gewartet und Instand gehalten. Daneben unterhält der Landkreis eine Kreiseinsatzzentrale, welche vor allem bei flächendeckenden und landkreisübergreifenden Schadensereignissen mit einer Vielzahl von Schadensstellen (z. B. Sturm- und Hochwasserlagen) die Integrierte Leitstelle Mittelfranken Süd in Schwabach (zuständig für die Feuerwehralarmierung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) unterstützt und entlastet.
Nach Einführung des neuen Digitalfunksystems bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kümmert sich der Landkreis um die Verwaltung von rund 900 Digitalfunkgeräten, den dazugehörenden Sicherheitskarten und die regelmäßigen Updates der Geräte.
Der Landkreis verwaltet zudem die Kreisbrandinspektion. Dies ist die Feuerwehrführung des Landkreises, welche als oberste Feuerwehrkraft den Kreisbrandrat vorsteht. Die Kreisbrandinspektion teilt sich in drei Inspektionsbereiche und insgesamt elf Brandkreise auf und gilt als übergeordnete Stelle für die 127 Feuerwehren und 5.500 Einsatzkräfte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Hier werden neben der Aufsicht der Einsatzfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehren, der Feuerwehrausbildung auf Kreisebene und der Alarmierungsplanung unter anderem auch technische und taktische Vorgaben erarbeitet, die dann im Einsatzfall bei den Feuerwehren angewandt werden.
Die Kreisbrandinspektion besteht bei uns aus
- dem Kreisbrandrat
- vier Kreisbrandinspektoren
- zehn Gebietskreisbrandmeistern
- acht Kreisbrandmeistern für verschiedene Fachbereiche
- einer Fachberaterin für Frauen
- einem Fachberater für PSNV
Mehr zum Organigramm der Kreisbrandinspektion erfahren sie hier.
Jedes Landratsamt hat außerdem für die überregionale Katastrophenhilfe ein im Voraus geplantes Hilfeleistungskontingent zu stellen, welches eine Stärke von 110 Einsatzkräften besitzt und aus Teilen verschiedener gemeindlicher Feuerwehren besteht. Auf Anforderung des Bayerischen Staatsministerium des Innern kann dieses Kontingent dann Einsatzkräfte in der Katastrophenregion entlasten oder ersetzen. Das Feuerwehrhilfeleistungskontingent des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen ist im Verbund mit Feuerwehrkräften des Landkreises Roth und der Stadt Schwabach aufgestellt.
Der Landkreis verfügt des Weiteren mit dem ABC-Zug und der Informations- und Kommunikationseinheit über zwei eigenständige Einheiten, die bei speziellen Einsatzaufgaben, die über das gemeindliche Feuerwehrwesen hinausgehen, hinzugezogen werden. Beide Einheiten wurden vom Landratsamt aufgestellt und befinden sich in dessen Verwaltung.
Weiterführende Links
Downloads / Einsatzberichte / Anmeldungen für Lehrgänge
Kreisbrandinspektion des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen