Einarmiger Bandit
 
 

Glücksspiel

Spielhallen

Für den Betrieb einer Spielhalle im Landkreis benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung sowie eine Erlaubnis nach dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den rechts genannten Ansprechpartner.

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass bei Spielhallen in der Stadt Weißenburg i. Bay. die Zuständigkeit der Stadt Weißenburg i. Bay.gegeben ist.

Kontaktdaten:
Stadt Weißenburg i. Bay. - Ordnungsamt
Telefon: 09141-907-0
E-Mail: ordnungsamt@weissenburg.de

Wettbüros

Für den Betrieb eines Wettbüros im Landkreis benötigen Sie eine Erlaubnis der Regierung von Mittelfranken.

Kontaktdaten:
Regierung von Mittelfranken
Telefon: 0981 53-1653
Fax: 0981 53-1456
E-Mail: gluecksspielrecht.rmfr@reg-mfr.bayern.de