Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2020
Die IHK für München und Oberbayern übernimmt zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern.
Antragsformulare sind ab 01.01.2020 auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern abrufbar.
Kontaktdaten:
IHK München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
81541 München
info@muenchen.ihk.de
Informations- und Servicezentrum
Telefon: 089 5116-0
Weiterführender Link
Gewerbeerlaubnisse nach § 34c GewO ab 01.01.2020 - IHK für München und Oberbayern