Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Wohnimmobilienverwalter

Die Tätigkeit als gewerblicher Wohnimmobilienverwalter ist vom 1. August 2018 an erlaubnispflichtig nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung (GewO). Die zuständige Erlaubnisbehörde in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) ist die IHK für München und Oberbayern. 
Hier können Sie sich für die Registrierung und Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter anmelden.

Kontaktdaten:

IHK München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
81541 München

Informations- und Servicezentrum
Telefon: (089) 5116-0
E-Mail: info@muenchen.ihk.de