Heilpraktikergesetz

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktikererlaubnis.

Personen, die beabsichtigen, den Heilpraktikerberuf in unserem Landkreis auszuüben, senden ihren Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis mit den auf den untenstehenden Antragsformularen aufgeführten Unterlagen bitte an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Sachgebiet 32, 91781 Weißenburg i. Bay. Soll die Tätigkeit in einem anderen Landkreis ausgeübt werden, ist der Antrag unabhängig vom Wohnsitz dort zu stellen.

Die Kenntnisüberprüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist, finden jährlich am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Ansbach statt, das hierfür von uns rechtzeitig die dort benötigten Auszüge aus den Antragsunterlagen erhält.

Für den 1. Überprüfungstermin reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres bei uns ein, für den 2. Überprüfungstermin bitte bis spätestens 30. Juni desselben Jahres.

Da das Gesundheitsamt Ansbach aus organisatorischen Gründen nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zulassen kann, empfehlen wir Ihnen eine möglichst frühzeitige Antragstellung. Nach dem Datum des Eingangs Ihrer Antragstellung werden die für unseren Landkreis pro Überprüfungstermin jeweils verfügbaren Plätze gelistet. Entsprechend dieser Liste erfolgt die jeweilige Teilnehmermeldung an das Gesundheitsamt Ansbach.

Kann Ihnen am gewünschten Überprüfungstermin (zu dem Sie sich angemeldet haben) wegen schon ausgereizter Teilnehmerkapazitäten kein Platz zugeteilt werden, ist Ihre Teilnahme am darauffolgenden Überprüfungstermin als sogenannter „Altfall“ wahrscheinlich, da jedem Antragsteller die Überprüfung innerhalb eines Jahres ermöglicht werden soll.

Heilkundliche Psychotherapie

Für Antragsteller, die eine auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie beschränkte Erlaubnis begehren, entfällt eine Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt, wenn anhand eines Prüfungszeugnisses einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule nachgewiesen wird, dass die Diplomprüfung im Studiengang Psychologie erfolgreich abgeschlossen wurde und das Fach „Klinische Psychologie“ Gegenstand dieser Prüfung war.

 

Physiotherapie

Die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, nach Aktenlage, ist möglich, wenn das erfolgreiche Bestehen eines Schulungskurses nachgewiesen wird, der auf dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege freigegebenen Muster-Curriculum (Stand: 21.04.2016) basiert und die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis vorliegen.

Passend zu der von Ihnen begehrten Erlaubnis (Allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder mit Beschränkung auf Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie) verwenden Sie bitte eines der untenstehenden Antragsformulare.