Jagdrecht
In unserem Kulturkreis sollen Wildarten als Mitgeschöpfe nur aus vernünftigem Grund getötet werden. Das Jagdrecht sorgt für den gesetzlichen Rahmen, in dem die Jagd ausgeübt werden darf. Das Landratsamt als Untere Jagdbehörde vollzieht einen Großteil der jagdrechtlichen Vorschriften.
Bei der Jagd und dem Wildtiermanagement nimmt der verantwortliche Mensch nicht nur Rechte war, er muss auch Pflichten erfüllen. So umfasst das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet Wildarten zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Das Ziel der Jagdgesetze ist es, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern. Dabei sollen Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst vermieden werden. Insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.
Weiterführende Informationen zu jagdlichen Themen finden Sie auf den Seiten des Wildtierportals des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Das Wildtierportal richtet sich an alle am Thema Jagd und Wild interessierten Bürgerinnen und Bürger. Es bietet eine Möglichkeit, sich über die Lebensweisen, das Verhalten und die Besonderheiten des Wildes zu informieren. Staatliche Informationen über Bestandsentwicklungen und Verbreitung können auf modernen interaktiven Karten ausgewertet werden. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen zur Nachtzieltechnik, Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse und vieles mehr.